Der Geschäftsfall Kündigung durch Leistungserbringer trägt das Kürzel „KUE-LE“. Im Rahmen dieses Geschäftsfalles wird ein Einzelvertrag durch den Leistungserbringer gekündigt. Kündigungen können ausschließlich bei bereits im Bestand befindlichen Produkten durchgeführt werden. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall zunächst die Ankündigung, dass das Produkt zum Termin X gekündigt wird. Zum eigentlichen Kündigungstermin werden dann die Erledigungsmeldung und eine Entgeltmeldung gesendet. Ursachen einer solchen Kündigung können vertraglicher Art sein, wie z.B. Zahlungsverzug und ungerechtfertigte Vorratshaltung oder technischer Art sein, wie die Unmöglichkeit der weiteren Bereitstellung einer Leistung wegen geänderter technischer Rahmenbedingungen.
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