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Leistungsänderung (LAE)
Der Geschäftsfall Leistungsänderung wird durch die Kategorie “productChange” gekennzeichnet. Soweit im Vertrag zum jeweiligen Produkt vereinbart, ist mit diesem Geschäftsfall ein Wechsel zwischen zwei Produktvarianten der selben Produktgruppe möglich. Es wird die Zielkonfiguration mit den gewünschten Leistungsmerkmalen angegeben. Beispiel: Änderung der Bandbreite von 50Mbit auf 100Mbit (z.B. FTTH 50 auf FTTH 100).
Leistungsmerkmaländerung (LMAE)
Der Geschäftsfall Leistungsmerkmaländerung wird durch die Kategorie “productModification” gekennzeichnet. Mit diesem Geschäftsfall können Leistungsmerkmale (zubuchbare Leistungen z.B. Expressentstörung) am vorhandenen Produkt verändert werden. Die Leistungsmerkmaländerung ist nur bei bereits im Bestand befindlichen Produkten zulässig. Der Leistungsmerkmaländerungsauftrag beinhaltet die Summe aller gewünschten Änderungen. Beispiel: Hinzufügen der Leistung Expressentstörung.
Produktgruppenwechsel (PGW)
Der Geschäftsfall Produktgruppenwechsel (nur WITA) wird durch die Kategorie “technologyChange” gekennzeichnet . und beinhaltet den Wechsel zwischen zwei Produktvarianten unterschiedlicher Produktgruppen desselben ProvidersAuftraggebers, soweit diese vertraglich vereinbart sind. Es wird die Produktvariante mit den gewünschten Leistungsmerkmalen angegeben. Das zu wechselnde Produkt muss im Bestand des Kunden Auftraggebers sein. Ebenfalls möglich ist mit diesem Geschäftsfall der Wechsel zwischen unterschiedlichen Dienstverträgen des Kunden unabhängig davon, ob im Rahmen dieses Wechsels auch eine Änderung der Produktvariante erfolgt. Ein „PGW“ innerhalb der TAL-Produktgruppe kommt nicht vor, weil es für TAL nur einen Dienstvertrag je Provider gibt.Details sind in den Dokumenten der jeweiligen Leistungserbringer beschrieben
Portwechsel (PW)
Der Geschäftsfall Portwechsel (nur WITA) wird durch die Kategorie “portChange” gekennzeichnet und beinhaltet die Umschaltung einer bestehenden TAL auf eine andere Doppelader im Verbindungskabel zwischen HVt (Hauptverteiler) und ÜVt (Übergabeverteiler). Die Vertragsbeziehung über die bereitgestellte TAL wird durch den Portwechsel jedoch nicht berührt. Es wird keine neue Vertragsnummer und keine neue
Leitungsbezeichnung (LBZ) vergeben.
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