Inc drawio | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Providerwechsel
Der Geschäftsfall Providerwechsel wird durch die Kategorie “providerChange” gekennzeichnet. Beim Providerwechsel handelt es sich um einen Geschäftsfall der Geschäftsfallart Endkundenanbieterwechsel, bei dem immer auch ein technisches Produkt bereitgestellt wird. Der Geschäftsfall Providerwechsel ermöglicht den Auftrag zu einem koordinierten Wechsel eines geschalteten Produkts aus dem Bestand des abgebenden Endkundenproviders Auftraggabers (Endkundenanbieters) in den Bestand des beauftragenden und damit aufnehmenden Endkundenproviders Auftraggebers (Endkundenanbieters) zur Vorbereitung des Wechsels eines Endkunden zwischen zwei EndkundenprovidernAuftraggebern (Endkundenanbietern). Der Geschäftsfall Providerwechsel ist nur möglich, wenn das zu wechselnde Produkt zur gleichen Produktgruppe (z.B. FTTH) gehört. Hat der abgebende Endkundenprovider Auftraggeber (Endkundenanbieter) ein Produkt einer anderen Produktgruppe (z.B. FTTC statt FTTH) im Bestand, wird der Providerwechselauftrag abgewiesen.
...
Der Geschäftsfall Verbundleistung (nur bei WITA) wird durch die Kategorie “providerTechnologyChange” gekennzeichnet. In diesem Geschäftsfall wird ein geschaltetes Produkt aus dem Bestand des abgebenden Providers Auftraggebers (Endkundenanbieters) aufgehoben und ein Produkt einer anderen Produktgruppe beimaufnehmenden / beauftragenden Provider beim aufnehmenden Auftraggeber (Endkundenanbieter) bereitgestellt. Darunter fällt beispielsweise der Wechsel im Produkt ADSL SA 16000 bei Provider Auftraggeber A zu VDSL SA – 25 Mbit/s bei Provider Auftraggeber B. Die auftretenden Unterbrechungszeiten bei der Umschaltung sind abhängig von den technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Hat der abgebende Provider Auftraggeber ein Produkt der gleichen Produktgruppe im Bestand, wird der Auftrag abgewiesen. Wenn der abgebende Provider die Telekom ist, so ist der Auftrag in jedem Fall als Verbundleistung einzustellen. Wenn der aufnehmende Provider die Telekom ist, so wird der Auftrag ebenfalls als Verbundleistung eingestellt.
Die grundsätzlichen Abläufe sind bei Providerwechsel und Verbundleistung gleich, deshalb werden diese Geschäftsfälle hier gemeinsam dargestellt.