Der Geschäftsfall Kündigung durch Auftraggeber trägt das Kürzel „KUE-AG“ und behandelt die Kündigung eines Einzelvertrages durch den Auftraggeber. Die Kündigung muss sich auf ein im Bestand des jeweiligen Auftraggebers befindliches Produkt beziehen. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn keine weiteren offenen Aufträge zum Bestand des Auftraggebers vorliegen. Dies gilt sowohl für Aufträge des bestandsführenden Auftraggebers als auch von anderen Auftraggebern (z.B. beim Geschäftsfall Providerwechsel). Voraussetzung für den Geschäftsfall Kündigung durch Auftraggeber ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer sowie die Angabe aller ausführungsrelevanten Daten.
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